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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

FS 2019 Ubi tu Gaius ego Gaia. Zur Stellung der Frau im römischen Eherecht.

Informationen zum Seminar

Frau Prof. Dr. Babusiaux wird im FS19 zusammen mit Herrn Prof. Dr. Jakub Urbanik von der Universität Warschau (http://urbanik.bio.wpia.uw.edu.pl/) ein Seminar zum Thema "Ubi tu Gaius ego Gaia. Zur Stellung der Frau im römischen Eherecht" abhalten.

Thema:

Mit der Formel ubi tu Gaius ego Gaia („Wo du Gaius bist, bin ich Gaia“) band sich die römische Frau nach archaischem Recht an ihren Mann und wurde gleichzeitig am häufigsten seiner Hausgewalt (manus) unterstellt. In diesem Fall stand sie damit einer Haustochter gleich und konnte nicht selbstständig Vermögen erwerben und Verträge abschliessen. Trotz dieser nicht mehr zeitgemäss erscheinenden Unterwerfung der Frau unter den Ehemann bildet das römische Recht – wie für viele andere Rechtsgebiete – auch die Grundlage des modernen Ehe- und Familienrechts. Stärker allerdings als im Obligationen- oder Sachenrecht haben diese beiden Rechtsgebiete durch soziale und gesellschaftliche Veränderungen, namentlich mit Blick auf die Stellung der Frau, Veränderungen und Wandelungen erlebt. Antike Schlaglichter des bis heute andauernden Dialogs zwischen gesellschaftlichen Anforderungen und rechtlicher Tradition sind die Augusteische Ehegesetzgebung aus dem 1. Jhdt. n. Chr., welche zur Steigerung des Bevölkerungswachstums eine juristisch untermauerte Ehepflicht statuierte, sowie die unter dem Einfluss des Christentums erfolgenden Reformen des Ehegüterrechts unter den Kaisern Konstantin (4. Jhdt.) und Justinian (6. Jhdt.).

Das Seminar will die mit derartigen Veränderungen verbundenen rechtlichen Mechanismen in ihren Auswirkungen auf die beteiligten Personen, namentlich mit Blick auf die Stellung und Rolle der römischen Frau, untersuchen und analysieren. Zu diesem Zweck sollen die in der justinianischen Kompilation gesammelten Rechtsquellen, literarische Zeugnisse zu Sitten, Lebenspraxis und Weltanschauung sowie die familienrechtliche dokumentarische Praxis namentlich aus den römischen Provinzen (Ägypten und Judäa) analysiert und miteinander verglichen werden. Im Zentrum steht dabei zunächst die Erfassung der rechtlichen Voraussetzungen eines mit der Ehe verbundenen Rechtsinstitutes, bevor die gesellschaftlichen Auswirkungen der auf diese Weise erfassten Regelung untersucht und beleuchtet werden sollen.

Das Seminar wird gemeinsam mit einem Spezialisten des römischen Eherechts, Herrn Prof. Dr. Jakub Urbanik von der Universität Warschau (http://urbanik.bio.wpia.uw.edu.pl/) durchgeführt und soll nicht nur einen Einblick in die mit der römischen Ehe verbundenen Institute vermitteln, sondern gleichzeitig die Frage nach Kontinuitäten und Brüchen zum heutigen Ehe- und Familienrecht stellen.

Anforderungen:

Das Seminar ist als Blockveranstaltung (Donnerstag/Freitag 4./5. April 2019) geplant und richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende. Es kann daher auch zur Anfertigung einer Masterarbeit besucht werden. Die Kenntnis der lateinischen und/oder der altgriechischen Sprache ist nicht Bedingung, wenngleich von Vorteil.

Die Seminarleistung besteht im Abfassen einer schriftlichen Arbeit und deren mündlichen Vortrag. Im Zentrum steht dabei die Interpretation von Quellen zu den Instituten des Eherechts und ihren gesellschaftlichen Voraussetzungen und Konsequenzen. Die Quellenstellen werden den Seminarteilnehmern je nach Themenfeld zugeteilt; die Vorbereitung der Interpretation erfolgt nach den im Merkblatt FS 2019 niedergelegten Vorgaben. Dazu gehört auch, dass die TeilnehmerInnen Unterstützung und Hilfestellung von Assistierenden des Lehrstuhls Babusiaux erhalten, welche namentlich einen Probevortrag umfassen.

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung zum Seminar findet am 10. Oktober 2018 um 12 Uhr im RAI-F-041 statt. Die Themen des Seminars werden vorrangig an die in dieser Vorbesprechung Anwesenden vergeben; soweit nach diesem Termin noch Themen offen sind, können auch nachträglich noch Seminarteilnehmer zugelassen werden.

Bitte beachten Sie in jedem Fall als Frist den 1. Dez. 2018. Nach diesem Datum können keine weiteren Anmeldungen mehr entgegen genommen werden.

Einführende Literatur:

J. Urbanik, On the Uselessness of it all. The Roman Law of Marriage and Modern Times, in: Fundamina 20, 1 (2014), 937-951

S. Treggiari, Roman Marriage. Iusti coniugi from the Time of Cicero to the Time of Ulpian, Oxford 1991

R. P. Saller, Familia, Domus, and the Roman Conception of the Family, in: Phoenix 38 (1984) 336-355.

Vorläufige Themenliste:

(kann nach Bedarf erweitert werden)

  1. Eheformen und Eheeingehungsrecht (conubium)
  2. Die Besonderheiten der Soldatenehe
  3. Rechtsfragen der römischen Ehe zwischen Minderjährigen
  4. Hausgewalt (des Hausvaters) und Ehe (der Tochter/des Sohnes)
  5. Mitgift (dos) und Mitgiftbegünstigung (favor dotis)
  6. Ehegüterrecht in Republik und Kaiserzeit
  7. Die Stellung der Frau in der Augusteischen Ehegesetzgebung
  8. Scheidungsrecht und Versorgung der geschiedenen Frau
  9. Eheverbote, insbesondere zum Schutz der unmündigen Frau
  10. Die Stellung der Ehefrau in den griechischsprachigen Papyri des römischen Ägyptens
  11. Eherecht der Spätantike

Weiterführende Informationen

Seminar FS19

Das Seminar wird als Blockveranstaltung am 4. (KO2-F-152) und 5. April 2019 (KO2-F-156) in Zürich Zentrum durchgeführt.

Hier finden Sie die Themenliste und das Merkblatt zum Seminar.