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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Bommer

Masterarbeiten

Hinweise zum Verfassen von Masterarbeiten am Lehrstuhl Bommer

I. Themenanfrage

Prof. Bommer betreut Masterarbeiten im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts. Wenn am Lehrstuhl ein Seminar angeboten wird, sind Masterarbeiten in dem entsprechenden Semester nur in diesem Rahmen möglich. In Semestern ohne Seminar können sie frei verfasst werden.

Das jeweilige Seminarangebot ist dem Vorlesungsverzeichnis bzw. der Fakultäts- und der Lehrstuhlwebsite zu entnehmen. Wer ausserhalb eines Seminars eine Masterarbeit verfassen möchten, richtet per E-Mail eine entsprechende Anfrage an den Lehrstuhl.

Diese sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Titel der geplanten Arbeit und knappes Exposé sowie vorläufige Gliederung (insgesamt eine bis max. zwei Seiten)
  • Angabe des Semesters, für welches die Arbeit angerechnet werden soll, und geplanter Abgabetermin

 

Falls Prof. Bommer die Betreuung der Arbeit übernimmt, wird eine Masterarbeits-vereinbarung abgeschlossen. Diese bewahren Sie auf und geben sie gemeinsam mit der fertigen Masterarbeit ab. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Disposition mit Prof. Bommer zu besprechen (bei dieser Gelegenheit wird auch die Masterarbeitsvereinbarung unterzeichnet). Die Verantwortung für die Gliederung und Eingrenzung der in der Masterarbeit zu behandelnden Themen liegt jedoch bei Ihnen.

 

 

II. Rücktritt

Bei freien Masterarbeiten haben Sie bis zur Dispositionsbesprechung die Möglichkeit, vom Abfassen der Arbeit abzusehen; ein späterer Rücktritt hat die Note 1 zur Folge.

Bei Masterarbeiten, welche Sie im Rahmen eines Seminars verfassen, können Sie bis zum Ablauf der im Anmeldetool angesetzten Stornierungsfrist vom Abfassen absehen; ein späterer Rücktritt hat die Note 1 zur Folge.

 

III. Umfang der Arbeit: 12 ECTS

Gemäss RVO 2021 haben die Masterarbeiten einen fixen Umfang von 12 ECTS-Credits. Wer bereits erfolgreich eine Masterarbeit verfasst hat, kann keine weiteren Masterarbeiten mehr absolvieren. Diese Regelung gilt ab Herbstsemester 2021 für alle Studierenden.

Für die Vergabe der ECTS-Credits gilt hinsichtlich des Umfangs und Arbeitsaufwands das nachfolgende Raster als Richtlinie:

ECTS-Punkte

Seitenanzahl

Arbeitsstunden

12

ca. 40

360

Abweichungen von +/- 10% sind erlaubt. Bei grösseren Abweichungen ist möglichst frühzeitig, jedenfalls aber vor der Abgabe der Arbeit mit dem Lehrstuhl Rücksprache zu nehmen, denn sie werden nur in besonderen Fällen zugelassen.

 

IV. Formelle Anforderungen für Masterarbeiten

Bei Zeilenabstand 1.5, Schriftart Times New Roman und Schriftgrösse 12 Punkt (in den Fussnoten einfacher Abstand und Schriftgrösse 10) und Seitenrändern oben 2.5 cm, unten 2 cm, links und rechts mind. 2.5 cm, aber max. 3.0 cm sollten Masterarbeiten ca. 40 Seiten umfassen (Richtwert). Verwenden Sie Blocksatz und automatische Silbentrennung. Erhebliche Unter- oder Überschreitungen dieser Werte fallen bei der Korrektur ins Gewicht.

Die Arbeit ist mit einem Deckblatt zu versehen, aus welchem «Universität Zürich» sowie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Semesterzahl inkl. Angabe der Studienordnung der Verfasserin/des Verfassers sowie das bearbeitete Thema ersichtlich sind. Sie muss als Masterarbeit bezeichnet sein. Sie ist einseitig bedruckt in einer Klemmmappe oder einem Schnellhefter einzureichen (keine Spiral- oder Klebebindungen!).

Die Arbeit muss ein genaues (alphabetisch nach den Autoren bzw. Herausgebern geordnetes) Literaturverzeichnis enthalten, in das alle zitierten Werke aufgenommen sind (inkl. Zeitschriftenaufsätze und Urteilsanmerkungen, aber ohne Gerichtsentscheide; für diese und für zitierte Materialien ist - falls angezeigt - allenfalls ein eigenes Entscheidungs- bzw. Materialienverzeichnis anzufertigen). Für Hinweise zum Zitieren seien empfohlen RAPHAEL HAAS/FRANZISKA M. BETSCHART/DANIELA THURNHERR, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 5. Auflage, Zürich 2022 und PETER FORSTMOSER/REGINA OGOREK/BENJAMIN SCHINDLER, Juristisches Arbeiten, 6. Auflage, Zürich 2018. Zudem ist ein Abkürzungsverzeichnis erforderlich.

Jede Wiedergabe fremder Auffassungen ist zu belegen. Konsultieren und zitieren Sie wenn immer möglich die Primärquellen. Achten Sie auf eine eigenständige Formulierung und geben Sie (fremde) Gedankengänge möglichst in eigenen Worten wieder. Wörtliche Zitate sind nur angezeigt, wenn es auf den exakten Wortlaut ankommt. Jede wörtliche Übernahme ist klar zu kennzeichnen.

Am Ende ist die Arbeit mit Datum zu versehen und zusammen mit der Selbständigkeits- und Plagiatserklärung handschriftlich zu unterzeichnen (vgl. dazu: Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten).

 

V. Abgabe der Arbeit

Die fertiggestellte Arbeit ist am vereinbarten Abgabetermin in zweifacher Ausführung per Post (Poststempel entscheidend; kein Einschreiben) oder persönlich sowie in elektronischer Form (Word und PDF) zusammen mit der Masterarbeitsvereinbarung (siehe unter I.) einzureichen: Universität Zürich, Rechtswissenschaftliches Institut, Lehrstuhl Bommer, Treichlerstrasse 10/356, 8032 Zürich; E-Mail: lst.bommer@ius.uzh.ch. Eine verspätete Abgabe hat die Note 1 zur Folge. Eine Nachbesserung der Arbeit ist nicht möglich.

 

VI. Korrektur

Weil der Lehrstuhl jeweils zeitgleich mehrere Master- und Bachelorarbeiten betreut, kann die Korrektur einige Zeit in Anspruch nehmen. Generell müssen am Lehrstuhl Bommer aus organisatorischen Gründen Masterarbeiten für das Herbstsemester jeweils bis spätestens Ende November und Masterarbeiten für das Frühjahrssemester jeweils bis spätestens Ende Mai abgeliefert werden.

Weiterführende Informationen

Masterarbeitsvereinbarung

Hinweise zum Verfassen von Masterarbeiten