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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Dedual

FS23 / Fallbearbeitung im OR

Allgemeine Informationen

Die schriftliche Fallbearbeitung im OR umfasst schwergewichtig Themen des OR BT. Kenntnisse des OR AT werden vorausgesetzt.

I. Sachverhalt schriftliche Fallbearbeitung

II. Anmeldung

Die Studierenden, welche den Leistungsnachweis "Fallbearbeitung im OR" erbringen möchten, müssen sich bis Dienstag, 6. Dezember 2022, 23:59 Uhr, per Anfragemodul einschreiben. 

Die Platzzuteilung erfolgt bis Dienstag, 13. Dezember 2022; Die Nachrückfrist endet am Donnerstag, 22. Dezember 2022, 23:59 Uhr. 

Wichtig: Die Fallbearbeitung kann bis zum 25. Dezember 2022, 23:59 Uhr storniert werden. Mit Ende dieser Frist wird Ihre Anmeldung verbindlich. Bitte beachten Sie, dass nicht abgegebene, nicht fristgerecht abgegebene resp. nicht bestandene Fallbearbeitungen als Fehlversuche gewertet werden.

III. Schriftliche Fallbearbeitung

1. Bewertung

Um die Fallbearbeitung mit einem "pass" zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet.

2. Hinweise für die schriftliche Falllösung

Der Sachverhalt muss der Arbeit nicht beigefügt werden.

Die Falllösung darf nicht mehr als 12 Seiten oder  24.000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse).

Vor der Bearbeitung des Falles sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.

Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere

  • Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Schindler Benjamin, Juristisches Arbeiten, Eine Anleitung für Studierende, 6. Auflage, Zürich 2018
  • Haas Raphael/Betschart Franziska/Thurnherr Daniela, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 4. Auflage, Zürich 2018

Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffindet.

In der Gestaltung des Titelblatts sind die Studierenden grundsätzlich frei. Allerdings sind folgende Angaben zwingend anzufügen: 

  • Universität Zürich, Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • Titel und Semester der Veranstaltung
  • Titel der Arbeit
  • Name(n) des/r Dozenten/in
  • Vor- und Nachname, Adresse, Immatrikulationsnummer, E-Mail, Semesterzahl, Bachelor/Master
  • Datum der Abgabe  

Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.

Die Falllösung ist wie folgt zu formatieren:

  • Seitenränder: oben 2.5 cm, unten 2.5 cm, links 2.5 cm, rechts 4 cm (Korrekturrand)
  • Haupttext: Schriftgrösse 12 pt; Zeilenabstand mind. 1.25; Blocksatz mit Silbentrennung; Schriftart frei wählbar, aber ähnlich wie Arial oder Times New Roman
  • Fussnoten: Schriftgrösse 10 pt; Zeilenabstand einfach

Die Bewertung in formeller Hinsicht erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Vollständigkeit (Titelblatt, Verzeichnisse, Textteil)
  • Formatierung
  • Gestaltung des Literaturverzeichnisses (Auswahl und Aktualität der Werke)
  • Zitierweise und Berücksichtigung von Gesetz, Rechtsprechung und Literatur
  • Aufbau, Sprache und Darstellung

3. Einreichen, Abgabetermin und Plagiate

Der Fall wird am 03. Januar 2023 auf der Webseite des Lehrstuhls publiziert. 

Die Fallbearbeitung muss am 17. April 2023, 23:59 Uhrüber OLAT in PDF-Format abgegeben werden. Die Arbeit ist nur mit der Matrikelnummer zu beschriften (z.B. 14704845.pdf).

Hinweis: Die Arbeiten werden mit Hilfe von Computersoftware auf Plagiate geprüft. In den vergangenen Jahren hat die Überprüfung stets einige Verstösse gemeldet. Zwar ist eine Zusammenarbeit der Studierenden durchaus erwünscht; erlaubt ist, dass mehrere Arbeiten zum gleichen Ergebnis kommen. Die Ausformulierung und die Strukturierung der Falllösung müssen jedoch zwingend selbständig erfolgen. Ein Verstoss gegen die Plagiatsregelung hat die Zurückweisung der Arbeit zur Folge und kann zu einem Disziplinarverfahren führen vgl. dazu auch Ziff. 3.2. Merkblatt zu den Leistungsnachweisen, Beschluss der Fakultätsversammlung vom 6. Oktober 2021, RS 4.1.3 (PDF, 236 KB).

Mit der Abgabe der Fallbearbeitung bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Fallbearbeitung selbständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Verzeichnissen oder in den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt hat und dass die Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet wurde. Deshalb ist es nicht nötig, dass am Ende der Fallbearbeitung eine Selbständigkeitserklärung angefügt wird.

4. Rückgabe

Die Fallbearbeitungen werden Ihnen bis spätestens Ende Juni 2023 zurückgegeben.

5. Merkblatt

Merkblatt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich zu den Leistungsnachweisen vom 6. Oktober 2021 (PDF, 236 KB)

Weiterführende Informationen

Fragen zur Fallbearbeitung

Bei Fragen zur Fallbearbeitung wenden Sie sich bitte direkt via E-Mail an den Lst. Dedual