Prof. Dr. iur. Matthias Mahlmann
Lehrstuhl für Philosophie und Theorie des Rechts, Rechtssoziologie und Internationales Öffentliches Recht Universität Zürich
Treichlerstrasse 10, CH-8032 Zürich
Büro DOL G 06 (Prof. Mahlmann)
Büros DOL G 07/08 (Assistenz)
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der aktuellen Situation die Präsenz am Lehrstuhl stark reduziert haben. Wir möchten Sie folglich bitten, sich nicht telefonisch, sondern per E-Mail bei uns zu melden. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Einzelsprechstunde: | Termin buchen via OLAT |
Telefon Assistenz: | +41 (0)44 634 15 69/84/86 |
Telefax: | +41 (0)44 634 43 91 |
E-Mail (Sekretariat): | lst.mahlmann@rwi.uzh.ch |
Telefonisch erreichen Sie uns während des Semesters Mo-Fr, 10-12 Uhr
Hinweise zu aktuellen Lehrveranstaltungen
Seminare FS 2022
Gleichheit bildet einen zentralen Begriff des Rechts. Rechtsgleichheit formt ein Konstitutionsprinzip des modernen Rechtsstaats. Diese Gleichheit verkörpert sich rechtlich zunächst in der Gleichheit vor dem Gesetz. Danach müssen rechtliche Regelungen auf alle Menschen in gleicher Weise angewandt werden. Im modernen Verfassungsrecht hat der Gleichheitsschutze weitere differenzierte Formen angenommen. Die Rechtsanwendungsgleichheit wird durch die Rechtssetzungsgleichheit ergänzt. Auch der Gesetzgeber muss die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgarantien bei der Rechtssetzung beachten.
Weiter existieren spezielle Diskriminierungsverbote, die bestimme Merkmale von Menschen wie Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, religiöse, weltanschauliche und politische Überzeugung, körperliche, geistige und psychische Behinderung – so der Katalog in Art. 8 Abs. 1 BV – als Anknüpfungspunkt für Ungleichbehandlungen ausschliessen. Die geschützten Merkmale unterscheiden sich im Detail in verschiedenen Verfassungsordnungen. Die historische Erfahrung hat gelehrt, dass ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen aufgrund dieser Merkmale besondere verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit und Schutzmassnahmen verlangen.
Im verfassungsrechtlichen Gleichheitsschutz geht es weiter auch um Massnahmen, die einen aktiven Beitrag zu Herstellung von Gleichheit leisten, wie etwa auch in Art. 8 Abs. 2 S. 2 BV vorgegeben.
Die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebote und Diskriminierungsverbote werden einfachgesetzlich verankert und geschützt und auch durch supranationales und internationales Recht, manchmal sehr nachdrücklich und effektiv, geschützt.
Gleichheit bleibt dabei ein höchst umstrittener Begriff, wie schon die Massnahmen gegen die Pandemie illustrieren – welche Nachteile sind beispielsweise Ungeimpften zuzumuten? Auch der Klimawandel liefert praktisch sehr wichtige Beispiele: Wie werden die Lasten, die wir schultern müssen, um den Klimawandel zu bewältigen, gerechtfertigt zwischen uns und folgenden Generationen verteilt? Was fordern hier rechtliche Gleichheitsgebote?
Aber auch klassische Probleme des Gleichheitsrechts bestehen fort – nicht zuletzt etwa die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und allgemein verschiedener geschlechtlicher Identitäten oder sozial benachteiligter Gruppen, etwa der Dalit, der sog. Unberührbaren in Indien.
Das Seminar wird diesen Fragen verfassungsrechtlich, verfassungshistorisch und rechtsphilosophisch nachgehen. Dabei wird eine verfassungsvergleichende Perspektive eingenommen. Als Vergleichsobjekt soll die Verfassungsordnung Indiens dienen. Diese ist von sehr grosser internationaler Bedeutung. Sie regelt das Leben von 1,3 Milliarden Menschen. Sie bildet das herausragende Beispiel einer nach der Entkolonialisierung entstandenen Verfassung eines Landes des Globalen Südens, die bis heute Geltung besitzt und die eine demokratische Ordnung, die an Grundrechte gebunden ist, geschaffen hat. Indien ist zudem ein Land, das in besonderer Weise von Problemen wie der Covid-19-Pandemie oder des Klimawandels betroffen wird.
Der Vergleich soll Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungen und ihre Gründe herausarbeiten und ermitteln, was verfassungsdogmatisch und verfassungstheoretisch aus den vergleichenden Befunden gelernt werden könnte.
Das Seminar wird mit dem herausragenden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Arun Thiruvengadam, National Law School, Bangalore, der führenden Rechtsfakultät Indiens, unterrichtet werden.
Aktuelle Beiträge
Was hat Gott eigentlich noch in unserer Verfassung verloren?
Interview mit Lukas Meyer, Blue News, 04.04.2021
"Begnadigung bedeutet keine Urteilskorrektur"
Prof. Matthias Mahlmann im Gespräch mit Simone Hulliger im SRF Echo der Zeit vom 20.01.2021.
Recht und Literatur im UZH Magazin
Kreons Zwiespalt
Prof. Matthias Mahlmann und Lukas Bärfuss im Gespräch mit dem UZH Magazin über die vielfältigen Verbindungen zwischen Recht und Literatur.
"Es wird nicht bestraft, was man denkt, sondern was man tut"
Interview zur Anti-Rassismus-Strafnorm mit Prof. Mahlmann im Beobachter vom 30.01.2020
Selbstbestimmung im deutschen Grundgesetz
Gastkommentar von Prof. Mahlmann in der Neuen Zürcher Zeitung vom 12.09.2018
Demokratie ohne Rechtsstaat?
Blogbeitrag von Prof. Mahlmann vom 06.09.2018 im Online-Magazin Geschichte der Gegenwart
Podcasts
Mind and Rights - Vortrag Prof. Mahlmann am Bonavero Institute of Human Rights
Prof. Mahlmann hat am 8. Februar 2022 einen Vortrag mit dem Titel "Mind and Rights – Why Human Rights Have Deep Roots in Human Psychology, History, Ethics, and Law" am Bonavero Institute of Human Rights der Oxford Law Faculty gehalten. Der Vortrag stellt zentrale Thesen des neuen Buches von Prof. Mahlmann vor: «Mind and Rights. Why Human Rights have Deep Roots in Human Psychology, History, Ethics, and Law” erscheint im Jahr 2022 bei Cambridge University Press. Der Vortrag ist hier einsehbar.
Rechte der Nachgeborenen - Referat von Lukas Bärfuss vom 18. November
Referat von Lukas Bärfuss im Rahmen der von Prof. Matthias Mahlmann mitorganisierten Veranstaltungsreihe «Lectures for law in society», 18.11.2021, Aula der Universität Zürich.
Flyer Veranstaltung (JPG, 154 KB)
Lukas Bärfuss während seines Referats (JPG, 3 MB)
Tagung "Remaking the UK Constitution: Politics and Process", 22./23.02.2019
Vortrag und Panelbeitrag von Prof. Matthias Mahlmann (session 4: The flexibility of a new constitution) an der "Conference on Remaking the UK Constitution: Politics and Process", organisiert vom Bonavero Institute of Human Rights (University of Oxford), 22./23.02.2019.
Hedi Fritz-Niggli Visiting Professor
Prof. Martha C. Nussbaum (University of Chicago) war im Dezember 2018 Hedi Fritz-Niggli Visiting Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
Prof. Martha C. Nussbaum, 19.12.2018: "Anger, Powerlessness, and the Politics of Blame"
SVRSP Rousseau Lectures 2017
Die SVRSP Rousseau Lectures fanden vom 15.-17. November 2017 in Zürich statt. Prof. John Mikhail referierte zum Thema "The Sense of Justice, Private Interest, and Public Duty in the Age of Trump".
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Tagesgespräch "Flüchtlingskrise und Menschenwürde"
Am 11.11.2015 strahlte Radio SRF 1 ein Interview mit Prof. Dr. iur. Matthias Mahlmann über die Flüchtlingskrise und Menschenwürde aus. Das Tagesgespräch ist über den folgenden Link zugänglich:
Podcasts von Gastvorträgen
Prof. Martha C. Nussbaum, 19.12.2018: "Anger, Powerlessness, and the Politics of Blame"