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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Picht

Dissertationen

Anforderungen für Dissertationsprojekte

I. Allgemeines

Um eine individuelle und intensive Betreuung des Dissertationsprojekts zu gewährleisten, nimmt der Lehrstuhlinhaber neben den Assistierenden des Lehrstuhls lediglich eine ausgewählte Anzahl externer Dissertanten an. Betreuungsanfragen für ein allgemeines Doktorat bei Prof. Picht sind per E-Mail an die Adresse des Lehrstuhls (lst.picht@rwi.uzh.ch) zu richten.

Dem schriftlichen Betreuungsgesuch beizulegen sind insbesondere:

  1. Curriculum Vitae (Lebenslauf)

  2. Akademische Leistungsausweise (Bachelor / Master / Lizentiat)

  3. Schriftproben (einschlägige wissenschaftliche Publikationen oder Masterarbeiten)

  4. Projektskizze (ca. 2 A4-Seiten) des präferierten Themas sowie zwei Alternativthemen

  5. Absolventen ausländischer Rechtsfakultäten wird nahegelegt, einen Nachweis über die Promotionsberechtigung an der Heimatuniversität sowie ein Empfehlungsschreiben eines dortigen Professors einzureichen.

Nach Durchsicht der Unterlagen wird Prof. Picht einen Termin mit der Dissertantin / dem Dissertanten vereinbaren, um das Dissertationsprojekt im Rahmen eines persönlichen Gespräches näher zu erörtern. Auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen sowie des Erstgesprächs entscheidet Prof. Picht provisorisch über die Betreuung der Dissertation.

Im Anschluss an die Themenfestlegung ist eine umfassende Disposition von 10–15 ausgeschriebenen A4-Seiten (zuzüglich Gliederung und Literaturverzeichnis) vorzulegen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Lehrstuhlinhaber ist die Disposition spätestens 4 Monate nach dem Erstgespräch einzureichen. Basierend auf der ausformulierten Disposition wird Prof. Picht definitiv über die Betreuung des Dissertationsprojektes entscheiden.

II. Inhaltliche Anforderungen

Prof. Picht betreut Dissertationen in den thematischen Schwerpunktbereichen des Lehrstuhls (schweizerisches und europäisches Kartell-, Lauterkeits-, Immaterialgüter- und Kollisionsrecht, v.a. internationales Erb- und Gesellschaftsrecht). Es liegt in der Verantwortung der Dissertantin / des Dissertanten, im Vorhinein allfällige thematische Kollisionen mit bereits hängigen Dissertationsprojekten unter Konsultation der Dokumentationsstelle für schweizerische, juristische Dissertationen in Fribourg abzuklären. Eine solche Abklärung wird nachdrücklich angeraten.

III. Administrative Informationen

Zusätzlich sind die allgemeinen Bestimmungen und Informationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Doktoratsstudium zu beachten:

Promotionsverordnung der RWF (PVO)

Informationsblatt zur Doktoratsstufe