Fallbearbeitung im Arbeitsrecht (FS 2026)
Im Rahmen der Übungen im Arbeitsrecht besteht für die eingeschriebenen Studierenden im FS 2026 die Möglichkeit, eine schriftliche Fallbearbeitung einzureichen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen:
- Aufschaltung Sachverhalt: Montag, 5. Januar 2026
- Abgabetermin per Post: Montag, 30. März 2026
- Besprechung des Falls und Rückgabe der Fallbearbeitung: Mittwoch, 27. Mai 2026, 12:15 - 13:30 Uhr (Raum RAA-G-15)
Sachverhalt und Teilnahmemodalitäten (PDF, 92 KB)
Merkblatt für die Anfertigung einer schriftlichen Fallbearbeitung (PDF, 130 KB)
Wichtiger Hinweis Sachverhalt (Sachverhalt Seite 2):
"Zudem will sie den Bonus für das Jahr 2021 (CHF 40'000) sowie den anteilsmässigen Bonus für das Jahr 2022 (CHF 26'666.67) einfordern, was die X. AG namentlich unter Berufung auf die im «Addendum» festgelegte Bedingung ablehnt."
Korrekterweise lautet es: "Zudem will sie den Bonus für das Jahr 2021 (CHF 40'000) sowie den anteilsmässigen Bonus für das Jahr 2022 (CHF 26'666.67) einfordern, was die X. AG namentlich unter Berufung auf die im Arbeitsvertrag festgelegte Bedingung ablehnt."