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Proseminar Regulierung von Medien und Intermediären HS26

Herbstsemester 2026

RAin Dr. Stephanie Volz

Das klassische Medienrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Vielmehr handelt es sich um eine Querschnittsmaterie; die relevanten rechtlichen Grundlagen finden sich in verschiedenen Bereichen. Die bestehende Medienregulierung befasst sich vor allem mit Vorgaben für die traditionellen Massenmedien wie Presse, Radio und Fernsehen. In dieser ursprünglichen Form dienten die Medien den Menschen als Vermittler von Informationen in Form von Nachrichten und Meinungen. 


Durch die Digitalisierung veränderte sich die bestehende Kommunikations- und Informationsinfrastruktur und neue (Informations-)Vermittler insb. Suchmaschinen (z.B. Google), Soziale Netzwerke (z.B. Facebook) und Video-Sharing-Plattformen (z.B. YouTube) traten auf. Der dadurch verursachte Bedeutungswandel der klassischen Medien stellt das traditionelle Medienrecht vor neue Herausforderungen.


Das Proseminar behandelt die Rechtsnormen, die den rechtlichen Rahmen für privates und öffentliches Kommunikations- und Informationsverhalten bilden. Im Zentrum stehen wettbewerbs- und wirtschaftsrechtliche Fragestellungen sowie die Regulierung von (Informations-)Intermediären. Dabei analysieren wir die geltenden rechtlichen Grundlagen, diskutieren bestehenden Handlungsbedarf und betrachten internationale Regulierungsansätze.


Parallel zu den Inhalten werden in diesem Proseminar wichtige praktische Fähigkeiten vermittelt, die Sie für Ihr juristisches Studium und Ihre spätere berufliche Laufbahn brauchen. Sie erlernen und vertiefen die Grundlagen der juristischen Recherche, die Analyse von Texten und des Verfassens von rechtlichen Abhandlungen. Zudem lernen Sie, unterschiedliche juristische Meinungen und Theorien zu prüfen, gegeneinander abzuwägen und ihre eigene Meinung zu formulieren.


Im Rahmen des Proseminars werden Sie verschiedene schriftliche Leistungsnachweise von insgesamt rund 10 Seiten verfassen. Zudem wird eine aktive mündliche Mitarbeit erwartet. 

 

Schriftliche Arbeit

Die schriftliche Arbeit muss als Word- und PDF-Dokument eingereicht werden. Die beiden Dokumente sind bis spätestens 30.12.2026, 23.59 Uhr via Mail an Dr. Stephanie Volz (stephanie.volz@ius.uzh.ch) zu senden.
 

Das Proseminar findet an den folgenden Daten statt:

1. Vorlesung

15.09.2026

 

2. Vorlesung

22.09.2026

 

3. Vorlesung

29.09.2026

 

4. Vorlesung

06.10.2026

 

5. Vorlesung

13.10.2026

 

6. Vorlesung

20.10.2026

 

7. Vorlesung

27.10.2026

 

Die Folien sowie Aufgaben werden jeweils nach der Vorlesung via OLAT zur Verfügung gestellt.