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Der Allgemeine Teil des OR und das Haftpflichtrecht werden von der Assessment- in die Aufbaustufe verlegt, wogegen das Römische Privatrecht von der Aufbaustufe in die Assessmentstufe verschoben wird. Die Bachelor-Aufbaustufe wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 entlastet. Dadurch soll insbesondere mehr Raum für zivilrechtliche Module geschaffen werden.
In der Assessmentstufe erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie sich für das Studium der Rechtswissenschaft eignen. Die Assessmentstufe umfasst insgesamt 60 ECTS Credits.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Modul (und Lehrveranstaltungen) |
Modultyp |
ECTS |
---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
Pflicht |
3 |
Juristisches Arbeiten Wissenschaftliches Schreiben, Juristische Arbeitstechnik |
Pflicht |
3 |
Privatrecht I Personenrecht (Vorlesung und Übungen) |
Pflicht |
4.5 |
Strafrecht I Strafrecht AT I und II, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I, Übungen im Strafrecht I |
Pflicht |
12 |
Öffentliches Recht I Staatsrecht I und II, Grundrechte I und II, Übungen im Öffentlichen Recht I |
Pflicht |
18 |
Römisches Privatrecht Römisches Privatrecht I und II, Übungen im Römischen Privatrecht |
Pflicht |
7.5 |
Rechtsgeschichte (BLaw) Rechtsgeschichte (Vorlesung und Übungen) |
Pflicht |
6 |
Methodenlehre und Rechtstheorie |
Pflicht |
3 |
Fallbearbeitung Assessment Personenrecht / Strafrecht I / Öffentliches Recht I / Römisches Privatrecht |
Wahlpflicht |
3 |
Total |
|
60 |
Die Aufbaustufe umfasst insgesamt 120 ECTS Credits, die durch Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule zu erwerben sind.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Modul (und Lehrveranstaltungen) | Modultyp | ECTS |
---|---|---|
Privatrecht II OR I und II (je Vorlesung und Übungen), Kolloquium zum Obligationenrecht, Haftpflichtrecht (Vorlesung und Übungen) |
Pflicht |
19.5 |
Strafrecht II Strafrecht BT I und II, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht |
Pflicht |
15 |
Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Verfahrensrecht, Übungen im Öffentlichen Recht II |
Pflicht |
12 |
Privatrecht III Sachenrecht, Familienrecht, Erb-/Güterrecht |
Pflicht |
16.5 |
Internationales Privatrecht Internationales Privatrecht I und II |
Pflicht |
6 |
Handels- und Wirtschaftsrecht I Gesellschaftsrecht (Vorlesung, Kolloquium, Übungen) |
Pflicht |
12 |
Völkerrecht/Europarecht Völkerrecht, Europarecht, Übungen im Völkerrecht/Europarecht |
Pflicht |
9 |
Wahlpflichtmodul Grundlagen* Rechtsphilosophie (BLaw) / Rechtssoziologie (BLaw) / Verfassungsgeschichte |
Wahlpflicht |
3 |
Wahlpflichtmodul OR/ZGB* Arbeitsrecht (BLaw) / Kindes- und Erwachsenenschutz-recht / Medizinrecht / Versicherungsrecht |
Wahlpflicht |
6 |
Fallbearbeitung Privatrecht OR / Haftpflichtrecht / Sachenrecht/Familienrecht/ |
Wahlpflicht |
3 |
Fallbearbeitung Öffentliches Recht/Strafrecht Strafrecht II / Öffentlichen Recht II / Völkerrecht/Europarecht |
Wahlpflicht |
3 |
Proseminar |
Pflicht |
3 |
Bachelorarbeit |
Pflicht |
6 |
Wahlmodule der RWF und/oder Module aus dem Angebot einer anderen Fakultät der UZH sowie des Sprachenzentrums der UZH und der ETH Zürich |
je nach Modul |
6 |
Total | 120 |
*Es ist ein Wahlpflichtmodul Grundlagen und ein Wahlpflichtmodul OR/ZGB zu wählen. Es gibt keine zusammengesetzten Module mehr.
Assessmentstufe:
Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden.
Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module der entsprechenden Modulgruppe substituierbar.
Aufbaustufe:
Die Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.
Bei den Wahlpflichtmodulen Grundlagen sowie OR/ZGB gilt ein Maximum von je zwei Fehlversuchen.
Die Fallbearbeitungsmodule können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module der entsprechenden Modulgruppe substituierbar.
Die von der RWF angebotenen Wahlmodule können je zweimal wiederholt werden und sind substituierbar. Für die übrigen Module, die anstelle von RWF-Wahlmodulen gewählt werden können, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fakultät bzw. Institution.
Assessmentstufe - Aufbaustufe
Um Module der Aufbaustufe zu buchen, müssen alle Module der Assessmentstufe bis auf eines erfolgreich absolviert worden sein. Bis zum Bestehen des letzten Assessmentmoduls können Aufbaustufenmodule im Umfang bis zu 18 ECTS Credits gebucht werden.
Bachelorstufe - Masterstufe
Bachelorstudierende, welche mindestens 150 ECTS Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben haben (inkl. anerkannte rechtswissenschaftliche Module anderer Universitäten), können unbeschränkt Mastermodule vorholen. Mit der Masterarbeit darf erst im Masterstudiengang begonnen werden.
Wer ist betroffen?
Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche den Bachelor of Law UZH vor HS21 begonnen, aber nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in den Bachelorstudiengang nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studiengang nicht weitergeführt werden.
Was ist zu beachten?
Bachelormodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Bachelorstudiengang nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Die noch nicht absolvierten Pflicht- und Wahlpflichtmodule müssen gemäss neuer Studienordnung erbracht werden. Für den Bachelorabschluss sind mindestens180 ECTS Credits notwendig. Je nachdem, welche Module bereits absolviert wurden, kann es vorkommen, dass mit dem Absolvieren der neuen Pflichtmodule mehr als 180 ECTS Credits erlangt werden müssen. Wurden die geforderten Module bereits absolviert, die 180 ECTS Credits jedoch noch nicht erreicht, sind die fehlenden ECTS Credits mit Wahl(pflicht)modulen zu erbringen. Um den weiteren Studienverlauf sinnvoll zu planen, finden Sie auf dieser Webseite eine Übergangstabelle.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.
Übergangstabelle Assessmentstufe (Tabelle im pdf-Format: vgl. Quicklink)
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
erfüllt |
Einführung in die Rechtswissenschaft |
3 |
Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre |
6 |
erfüllt |
Methodenlehre und Rechtstheorie |
3 |
Juristisches Arbeiten |
3 | |||
Fallbearbeitung |
3 | |||
Privatrecht I (OR AT, Personenrecht, Haftpflichtrecht) |
15 |
erfüllt |
Privatrecht I (Personenrecht) |
4.5 |
Privatrecht II (OR, Haftpflichtrecht)* |
19.5 | |||
Strafrecht I (AT, BT I) |
15 |
erfüllt |
Strafrecht I (AT) |
12 |
Öffentliches Recht I (Staatsrecht) |
15 |
erfüllt |
Öffentliches Recht I (Staatsrecht, Grundrechte) |
18 |
Rechtsgeschichte |
6 |
erfüllt |
Rechtsgeschichte |
6 |
Übergangstabelle Aufbaustufe (Tabelle im pdf-Format: vgl. Quicklink)
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Römisches Privatrecht |
6 |
erfüllt |
Römisches Privatrecht |
7.5 |
Privatrecht II (OR BT, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) |
18 |
erfüllt |
Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erb-/Güterrecht) |
16.5 |
Obligationenrecht BT (Übergangsmodul)* |
6 |
|||
Öffentliches Recht II & III (Grundrechte, Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Verfahrensrecht) |
15 |
erfüllt |
Öffentliches Recht II (Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Verfahrensrecht) |
12 |
muss von Studierenden, die bereits im FS21 im Bachelorstudiengang eingeschrieben waren und den Bachelorabschluss bis Ende FS24 erreichen, nicht erfüllt werden |
Proseminar |
3 |
||
Handels- und Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht) |
12 |
erfüllt |
Handels- und Wirtschaftsrecht I (Gesellschaftsrecht) |
12 |
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
6 |
erfüllt |
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
3 |
2 Fallbearbeitungen |
6 |
erfüllen |
2 Fallbearbeitungen |
6 |
ZPR/SchKG |
9 |
wird angerechnet als Wahlmodul |
- |
- |
Völkerrecht/Europarecht |
6 |
erfüllt |
Völkerrecht/Europarecht |
9 |
Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht |
6 |
erfüllt |
Internationales Privatrecht |
6 |
Wahlpflichtmodul Strafrecht |
12 |
erfüllt |
Strafrecht II (BT, Strafprozessrecht) |
15 |
Wahlpflichtmodul Zivil- und Zivilverfahrensrecht |
9 |
erfüllt |
Wahlpflichtmodul OR/ZGB |
6 |
Bachelorarbeit |
6 |
erfüllt |
Bachelorarbeit |
6 |
Steuerrecht |
3 |
wird angerechnet als Wahlmodul |
- |
- |
Wahlmodule |
6 |
werden angerechnet als Wahlmodule |
Wahlmodule |
6 |
*Privatrecht I und II nach altem Recht werden neu strukturiert und bestehen nach neuem Recht aus drei Modulen. Damit die erforderlichen Kompetenzen ohne inhaltliche Wiederholung erworben werden können, wird in der Übergangsphase zusätzlich zum «neuen» Modul Privatrecht II das Modul Obligationenrecht BT (Übergangsmodul) mit separater Prüfung angeboten.