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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studienreform 2021

Auslöser der Studienreform Bologna 2021 war eine vom Universitätsrat im Jahr 2016 erlassene Muster-Rahmenverordnung, welche fakultätsübergreifend gewisse Vereinheitlichungen anstrebt. Die RWF nahm dies zum Anlass, ihre Studiengänge von Grund auf zu überprüfen und zu optimieren. Die revidierten Studiengänge sind am 1. August 2021 in Kraft getreten. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Webseite sowie in den Mitteilungen der Dekanin/des Dekans sowie des Studiendekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Anpassung der Studienordnung per 1. August 2022

Bachelorstudium

Die von der Fakultätsversammlung am 1.6.22 beschlossenen Änderungen betreffen in erster Linie die Fallbearbeitungen im Privatrecht der Aufbaustufe: Neu wird im HS keine Fallbearbeitung mehr angeboten. Die folgenden Fallbearbeitungen werden im Turnus - und somit jede nur noch alle drei Jahre - angeboten: OR, Schadenersatzrecht, Privatrecht III. Die Rotation beginnt im FS23 mit der Fallbearbeitung im OR. Die Fallbearbeitung im Gesellschaftsrecht steht nach wie vor in jedem FS zur Verfügung. Ob im FS die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht angeboten wird, wird jeweils im vorangehenden September auf der Webseite zu den schriftlichen Arbeiten publiziert.

Weiterführende Informationen

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