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Lesen Sie das Merkblatt zu den Leistungsnachweisen (PDF, 236 KB) bitte aufmerksam durch. Darin finden Sie wichtige Informationen zu den Prüfungen.
Die zulässigen Hilfsmitten werden für jede einzelne schriftliche Prüfung und in jedem Semester neu geregelt. Sie finden diese im jeweilegen Studiengang (Bachelor/Master) im betreffenden Semester.
Die Abmeldung von einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung ist nur bei zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen möglich. Spätestens fünf Arbeitstagen nach dem Termin des Leistungsnachweises muss ein Antrag auf Prüfungsabmeldung mit entsprechenden Nachweisen im Studierendenportal über die Kachel „Meine Anträge“ eingereicht werden. Bei mündlichen Prüfungen muss zusätzlich der zuständige Lehrstuhl vor der Prüfung informiert werden.
Informationen zu Sperren und entgültige Abweisungen finden Sie hier.
Informationen zu nachteilsausgleichenden Massnahmen finden Sie hier.