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Der Studienabschluss muss von Bachelor- und Masterstudierenden in der App «Studienfortschritt & -abschluss» in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll. Der Abschluss kann angemeldet werden, sobald alle Noten der gebuchten Modulen im System ersichtlich sind.
Anmeldung Studienabschluss |
Anmeldeschluss: 10. September 2024 (24:00 Uhr) |
Einreichefrist Anerkennungsgesuche |
30. August 2024 |
Diplomversand Bachelor und Master Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt. |
26. September 2024 |
Abschlussfeier Master und Doktorat Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr |
14. Oktober 2024 |
Anmeldung Studienabschluss |
Anmeldeschluss: 15. Oktober 2024 (24:00 Uhr) |
Einreichefrist Anerkennungsgesuche |
4. Oktober 2024 |
Diplomversand Bachelor und Master Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt. |
24. Oktober 2024 |
Abschlussfeier Master und Doktorat Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr |
tba* |
*zusammen mit Absolventinnen und Absolventen des HS 2024
Anmeldung Studienabschluss |
Anmeldeschluss: 17. Februar 2025(24:00 Uhr) |
Einreichefrist Anerkennungsgesuche |
7. Februar 2025 |
Diplomversand Bachelor und Master Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt. |
3. März 2025 |
Abschlussfeier Master und Doktorat |
tba 2025 |
Anmeldung Studienabschluss |
Anmeldeschluss: 15. März 2025 (24:00 Uhr) |
Einreichefrist Anerkennungsgesuche |
7. März 2025 |
Diplomversand Bachelor und Master Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt. |
25. März 2025 |
Abschlussfeier Master und Doktorat Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr |
tba 2025* |
*zusammen mit Absolventinnen und Absolventen des FS 2025
Bei der Implementierung des neuen Abschlussvorganges im Studierendenportal konnten nicht alle Regelungen der RWF wie vorgesehen technisch umgesetzt werden.
Beispiel: Für den Bachelorabschluss liegen erbrachte fakultäre Module im Umfang von 177 ECTS Credits vor. Darunter befindet sich ein fakultäres Wahlmodul mit einem Umfang von 3 ECTS Credits. Ausserdem wurde ein ausserfakultäres Modul im Umfang von 6 ECTS erbracht.
-> Für den Abschluss ist die Anrechnung des ausserfakultären Moduls erforderlich, doch wird dadurch das fakultäre Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS Credits überzählig, weil auch ohne dieses Modul die für den Abschluss erforderlichen anrechenbaren 180 ECTS Credits erreicht werden.
-> Das fakultäre 3 ECTS-Modul wird nicht an den Abschluss angerechnet.
Hinweis: Bei fakultären Modulen gilt die Chronologie weiterhin. Sowohl im Bachelor als auch im Masterprogramm Rechtswissenschaft können ausserfakultäre Studienleistungen im Umfang von bis zu 6 ECTS Credits angerechnet werden, wenn die für den Abschluss erforderlichen ECTS Credits nicht durch die anrechenbaren fakultären Module erreicht werden.
Sprachzertifikate werden jeweils Ende des Semesters automatisch an die Rechtswissenschaftliche Fakultät übermittelt und in Ihrem Leistungsausweis ausgewiesen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Wenn Sie sich bei einem Gericht bewerben wollen, können Sie sich unter folgender Voraussetzung für eine vorzeitige Abschlussbestätigung per Kontaktformular (Kategorie: Studienabschluss: Bestätigungen) an uns melden:
Sie haben den Studienabschluss im Studierendenportal in der App Studienfortschritt und-abschluss bereits angemeldet und sehen, dass der Status des Studiums auf "Studium erfolgreich abgeschlossen" geändert wurde. Schicken Sie uns als Anhang einen Screenshot analog dem folgenden Bild: