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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studienabschluss

Studienabschluss beantragen

Der Studienabschluss muss von Bachelor- und Masterstudierenden in der App «Studienfortschritt & -abschluss» in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll. Der Abschluss kann angemeldet werden, sobald alle Noten der gebuchten Modulen im System ersichtlich sind.

Anmeldungsfrist und Termine HS 2023

 1. Abschlusstermin:

Anmeldung Studienabschluss

Studienabschluss

Anmeldeschluss:

19. Februar 2024 (24:00 Uhr)

Einreichefrist Anerkennungsgesuche

Anerkennung und Anrechnung

9. Februar 2024

Diplomversand Bachelor und Master

Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt.

4. März 2024

Abschlussfeier Master und Doktorat

Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr

11. März 2024

2. Abschlusstermin:

Anmeldung Studienabschluss

Studienabschluss

Anmeldeschluss:

15. März 2024 (24:00 Uhr)

Einreichefrist Anerkennungsgesuche

Anerkennung und Anrechnung

8. März 2024

Diplomversand Bachelor und Master

Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt.

27. März 2024

Abschlussfeier Master und Doktorat

Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr

14. Oktober 2024*

 *zusammen mit Absolventinnen und Absolventen des FS 2024

Anmeldungsfrist und Termine FS 2024

 1. Abschlusstermin:

Anmeldung Studienabschluss

Studienabschluss

Anmeldeschluss:

10. September 2024 (24:00 Uhr)

Einreichefrist Anerkennungsgesuche

Anerkennung und Anrechnung

30. August 2024

Diplomversand Bachelor und Master

Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt.

26. September 2024

Abschlussfeier Master und Doktorat

Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr

14. Oktober 2024

2. Abschlusstermin:

Anmeldung Studienabschluss

Studienabschluss

Anmeldeschluss:

15. Oktober 2024 (24:00 Uhr)

Einreichefrist Anerkennungsgesuche

Anerkennung und Anrechnung

4. Oktober 2024

Diplomversand Bachelor und Master

Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt.

24. Oktober 2024

Abschlussfeier Master und Doktorat

Kongresshaus Zürich, 18:15 Uhr

tba*

 *zusammen mit Absolventinnen und Absolventen des HS 2024

Änderungen bei der Anrechnung von ausserfakultären Modulen an den Abschluss

Bei der Implementierung des neuen Abschlussvorganges im Studierendenportal konnten nicht alle Regelungen der RWF wie vorgesehen technisch umgesetzt werden.

  • Bei ausserfakultären Modulen ist es daher bei Abschlüssen ab dem HS22 nicht mehr so, dass diese automatisch in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt werden. Studierende, die nicht alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen mit fakultären Modulen erbracht haben, können somit wählen, welche ausserfakultären Module ihnen an den Abschluss angerechnet werden.
  • Werden nicht alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen mit fakultären Modulen erbracht und somit auch ausserfakultäre Module für den Abschluss berücksichtigt, kann es sein, dass ein fakultäres Modul zum Erreichen des für den Abschluss erforderlichen ECTS Credits-Totals nicht notwendig ist, so dass es als überzählig gilt und nicht an den Abschluss angerechnet wird.

Beispiel: Für den Bachelorabschluss liegen erbrachte fakultäre Module im Umfang von 177 ECTS Credits vor. Darunter befindet sich ein fakultäres Wahlmodul mit einem Umfang von 3 ECTS Credits. Ausserdem wurde ein ausserfakultäres Modul im Umfang von 6 ECTS erbracht.
-> Für den Abschluss ist die Anrechnung des ausserfakultären Moduls erforderlich, doch wird dadurch das fakultäre Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS Credits überzählig, weil auch ohne dieses Modul die für den Abschluss erforderlichen anrechenbaren 180 ECTS Credits erreicht werden.
-> Das fakultäre 3 ECTS-Modul wird nicht an den Abschluss angerechnet.

Hinweis: Bei fakultären Modulen gilt die Chronologie weiterhin. Sowohl im Bachelor als auch im Masterprogramm Rechtswissenschaft können ausserfakultäre Studienleistungen im Umfang von bis zu 6 ECTS Credits angerechnet werden, wenn die für den Abschluss erforderlichen ECTS Credits nicht durch die anrechenbaren fakultären Module erreicht werden.

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten

Anerkennungsgesuche müssen baldmöglichst nach Erhalt der Leistungsausweise von der Gastuniversität gestellt und beim Student Center eingereicht werden. Die Einreichfristen der Anerkennungsgesuche entnehmen Sie den obenstehenden Tabellen. Weitere Informationen finden Sie unter: Anerkennung und Anrechnung.

Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernangeboten

Sprachzertifikate werden jeweils Ende des Semesters automatisch an die Rechtswissenschaftliche Fakultät übermittelt und in Ihrem Leistungsausweis ausgewiesen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Einschreibung für das nächste Semester nach Anmeldung des Studienabschlusses

Bachelorstudierende schreiben sich für den Masterstudiengang um. Stellen Sie dafür im Studierendenportal unter "Meine Anträge" einen Antrag auf "Studiengangs- und Programmwechsel". Im Falle des Nichtbestehens des Bachelorabschlusses, werden die Studierenden automatisch in den Bachelorstudiengang zurückgestuft. Die Anmeldung für den Studienabschluss muss im nächsten Semester erneut erfolgen.
 
Studierende, die ihr Studium beenden und kein weiteres Studium an der Universität Zürich planen, müssen bis spätestens 15. März bzw. 15. Oktober im Studierendenportal einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Im Falle eines Nichtbestehens des Studienabschlusses muss umgehend die Kanzlei informiert werden, um die Exmatrikulation zu stornieren, andernfalls kann der Abschluss nicht erneut angemeldet werden.
 
Weitere Informationen zur Einschreibung, zu den geltenden Fristen und zu den Semestergebühren entnehmen Sie bitte der Webseite der Kanzlei der Universität Zürich

Vorzeitige Abschlussbestätigung für Bewerbungen an einem Gericht

Wenn Sie sich bei einem Gericht bewerben wollen, können Sie sich unter folgender Voraussetzung für eine vorzeitige Abschlussbestätigung per Kontaktformular (Kategorie: Studienabschluss: Bestätigungen) an uns melden:

Sie haben den Studienabschluss im Studierendenportal in der App Studienfortschritt und-abschluss bereits angemeldet und sehen, dass der Status des Studiums auf "Studium erfolgreich abgeschlossen" geändert wurde. Schicken Sie uns als Anhang einen Screenshot analog dem folgenden Bild:

Programm Abschluss

Weiterführende Informationen

Studienfortschritt und -abschluss

An- und Abmeldung für die  Abschlussfeier

Fotos der Abschlussfeier