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Für die Zulassung an die Universität Zürich ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle zuständig.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der Universität Zürich.
Zu den Sprachvoraussetzungen vgl. hier.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) werden zwei Masterstudienprogramme angeboten: der Master of Law UZH Rechtswissenschaft (MLaw UZH Rechtswissenschaft) und der Master of Law UZH International and Comparative Law (MLaw UZH International and Comparative Law).
Für die Double Degree Masterstudiengänge gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf dieser Webseite.
Für die Zulassung zum Joint Degree Masterstudiengang mit der Universität Lausanne gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für den MLaw UZH Rechtswissenschaft. Alle Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auf dieser Webseite.
Absolvent*innen mit einem Bachelorabschluss der RWF UZH werden ohne Bedingungen und Auflagen zu den Masterstudiengängen an der RWF UZH zugelassen.
Absolvent*innen mit einem Bachelor of Law einer schweizerischen Rechtsfakultät werden ohne Bedingungen und Auflagen zu den Masterstudiengängen an der RWF UZH zugelassen.
Absolvent*innen eines Bachelor of Law der FernUni Schweiz werden zum MLaw Rechtswissenschaft mit Auflagen im Umfang von 6 ECTS Credits zugelassen. Folgende Auflagen müssen von Studierenden mit einem Bachelor of Law der FernUni Schweiz erfüllt werden:
Modulbezeichnung | ECTS Credits |
---|---|
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht | 3 ECTS Credits |
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Öffentlichen Recht/Strafrecht | 3 ECTS Credits |
Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt ohne Bedingungen und Auflagen.
Absolvent*innen eines Bachelor in Law and Economics der Universität St. Gallen werden wie folgt zugelassen:
1. Absolvent*innen des BLE19 werden mit Auflagen im Umfang von 18 ECTS Credits zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen:
Modulbezeichnung | ECTS Credits |
---|---|
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht | 3 ECTS Credits |
Internationales Privatrecht | 6 ECTS Credits |
Völkerrecht/Europarecht |
9 ECTS Credits |
2. Absolvent*innen des BLE21, welche zusätzlich das Lehrprogramm der Universität St. Gallen «Recht für Law & Economics» absolviert haben, werden ohne Bedingungen und Auflagen zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen.
3. Absolvent*innen des BLE21, welche nicht das Lehrprogramm der Universität St. Gallen «Recht für Law & Economics» absolviert haben, werden mit Auflagen im Umfang von 36 ECTS Credits zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen:
Modulbezeichnung | ECTS Credits |
---|---|
Rechtsgeschichte (BLaw) | 6 ECTS Credits |
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht | 3 ECTS Credits |
Völkerrecht/Europarecht | 9 ECTS Credits |
Öffentliches Recht I | 18 ECTS Credits |
Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt für alle drei Absolvent*innengruppen ohne Bedingungen und Auflagen.
Absolvent*innen eines ausländischen Bachelor of Law bzw. eines gleichwertigen Studiengangs in Rechtswissenschaften einer Universität werden zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen, müssen jedoch allenfalls Auflagen im Umfang von maximal 60 ECTS absolvieren. Eine innerfakultäre Zulassungskommission entscheidet aufgrund einer Prüfung «sur dossier», ob und welche Auflagen erteilt werden.
Bewerbende, die im Rahmen ihrer Vorbildung einen nichtschweizerischen Bachelor of Law oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben, der einen weiteren Abschluss in einem anderen Fach (Major/Minor) beinhaltet, können nur zugelassen werden, wenn sie rechtswissenschaftliche Module im Umfang mind. 120 ECTS Credits erworben haben.
Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt ohne Bedingungen und Auflagen.
Abolsvent*innen mit einem Bachelorabschluss anderer Studienrichtung werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Informationen zur Anerkennung auswärtiger Leistungen finden Sie hier.
Absolvent*innen des Bachelor in Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Informationen zur Anerkennung auswärtiger Leistungen finden Sie hier.
Absolvent*innen des Bachelor of Science Angewandtes Recht der ZHAW werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Informationen zur Anerkennung auswärtiger Leistungen finden Sie hier.
Absolvent*innen des Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht der Kalaidos Law School werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Informationen zur Anerkennung auswärtiger Leistungen finden Sie hier.
Absolvent*innen des Bachelor of Arts FH in Law der Kalaidos Law School werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Informationen zur Anerkennung auswärtiger Leistungen finden Sie hier.