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Faculty of Law

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Das Immaterialgüterrecht (Patente, Marken, Urheberrechte etc.) und das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht und Recht gegen den unlauteren Wettbewerb) sind sowohl einzeln wie in ihrer Kombination von zentraler Bedeutung für das Funktionieren moderner Volkswirtschaften und damit das gesellschaftliche Wohlergehen. In einer auf regionaler wie globaler Ebene zunehmend vernetzten Ökonomie müssen nationale Volkswirtschaften im Wettbewerb untereinander bestehen und der Einzelne kann seine wirtschaftliche Existenz nur in diesem Wettbewerbsprozess sichern. Hierfür muss das Wettbewerbsrecht einen geeigneten Rahmen setzen. Für die Schweiz und andere hochentwickelte Volkswirtschaften bedeutet Wettbewerb immer stärker wirtschaftlichen Erfolg durch qualitativ hochwertige Innovationen. Hier kommt das Immaterialgüterrecht ins Spiel: Einerseits bedürfen Inhalte unter Umständen des rechtlichen Schutzes, damit sie wirtschaftlich verwertet werden und einen Innovationsanreiz generieren können. Andererseits ist ein Schutzübermass schädlich, wenn und weil exklusive Kontrollrechte wirtschaftliche Aktivität und Innovationen anderer Marktakteure abzuschnüren drohen. Wettbewerb und Innovation(sschutz) können also nicht ohne einander, schon weil sich Innovationen nur mithilfe einer auf Wettbewerb basierenden Wirtschaftsordnung verwerten lassen und es umgekehrt kein erfolgreiches Konkurrieren ohne beständige Innovation und deren – sachgerechten – Schutz durch die Rechtsordnung gibt.

Ein funktionierender Rechtsrahmen aus Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht ist hierfür unerlässlich, und dies erzeugt einen Bedarf nach Forschung und wissenschaftlichem Austausch. Technische (z.B. Nanotechnik, künstliche Intelligenz) und wirtschaftliche Entwicklungen (z.B. Internet of Things, Manufacturing on Demand) führen zu immer neuen Fragestellungen. Immer wieder aufs Neue müssen damit auch Grundfragen beantwortet werden: Welches Wettbewerbsverhalten soll unterbunden werden und wann geht ein kartellrechtlicher Eingriff zu weit? Wann sind Schutzrechte zu stark oder zu schwach bemessen, wann werden sie von ihrem Inhaber im Einzelfall missbraucht?

Auf diesen Bedarf reagieren die im Center for Intellectual Property and Competition Law (CIPCO) zusammengeschlossenen Mitglieder. In Kooperation mit Wissenschaftlern anderer Rechtsbereiche und Fakultäten sowie in engem Austausch mit der Praxis untersuchen sie theoretische Grundfragen und empirische Befunde. Die Perspektive ist dabei nicht nur national, sondern auch europäisch und global. Studenten, Nachwuchswissenschaftler, Vordenker ihres Fachs arbeiten im Rahmen des Centers zusammen. Von einer neutralen Warte aus begleiten sie die Rechtsentwicklung, analysieren Fehler im Rechtsrahmen und zeigen Entwicklungspotentiale auf. Aus der Grundlagenforschung heraus können so auch Lehrangebote, Praxisberatung sowie Vorschläge für die Politikgestaltung entstehen.