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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Der römische Kaiser und das Recht - Oberster Richter, Gesetzgeber und Verwalter in Personalunion.

Informationen zum Seminar

Das Seminar wird neu im FS2021 von folgenden Dozenten gemeinsam abgehalten:

  • Prof. Ulrike Babusiaux (Römisches Recht, UZH)
  • Prof. Anne Kolb (Alte Geschichte, UZH)
  • Prof. Michael Peachin (Classics, NYU)

Thema: Die Terminologie der Römer war auch für das moderne Staatsrecht prägend. Der amerikanische „Senate“ entstammt ebenso dem römischen Rechtsdenken wie die französische „République“ und die schweizerische Gemeindeautonomie erinnert an die Organisation der Städte in den römischen Provinzen. Trotz dieser Omnipräsenz führt das römische Staatsrecht ein Schattendasein, ja man kann sich sogar fragen, ob es überhaupt ein „Staatsrecht“ und einen römischen „Staat“ gegeben hat. Das Seminar soll sich der Frage durch die Analyse rechtlicher Entscheidungen und Anordnungen des römischen princeps nähern, beschränkt sich also auf die römische Kaiserzeit (1.-3. Jhdt. n. Chr.). Diese Wahl ist auch durch die Quellenlage bestimmt, denn für diese Zeit liegen nicht nur Kaisererlasse (auch in Inschriften) und literarische Klagen über die kaiserliche Machtfülle vor; vielmehr geben die in Digesten und Codex gesammelten juristischen Texte unmittelbaren Einblick in kaiserliche Verordnungen, Urteile und Rechtsauskünfte. Erst die Zusammenschau dieser Zeugnisse erlaubt es, ein realistisches Bild der kaiserlichen Rolle in der Rechtssetzung, Rechtsprechung und Verwaltung des Rechts zu zeichnen. Es wird also nicht nur um die inhaltliche Änderungen, zum Beispiel durch die Augusteische Ehegesetzgebung oder die Stärkung der fiskalischen Befugnisse unter den Severischen Kaisern, sondern vor allem auch um die Strukturen dieser Machtausübung durch das Recht gehen.

Methode: Das Seminar ist interdisziplinär ausgerichtet und wird sowohl aus rechtshistorischer (romanistischer) und althistorischer Warte betreut; es richtet sich gleichermassen an Studierende der Rechtswissenschaften und der Alten Geschichte; die Methode ist exegetisch.

Lernziele: Es wird erwartet, dass die Beschäftigung mit den vielfältigen Verschränkungen von Politik und Recht, wie sie der Vergleich von Rechtstexten und historischen Dokumenten zum Vorschein bringt, nicht nur eine realistischere Einschätzung des römischen „Staatsrechts“ erlaubt, sondern auch eine kritische Sicht auf die aktuelle Situation des Rechts in den westlichen Demokratien eröffnet.

Termin: Das Seminar findet als Blockveranstaltung im FS 2021 in Zürich Zentrum statt.

Voraussetzungen: Teilnehmen können Bachelor- und Masterstudierende der RWF, Masterstudierende der PhF. Die genauen fachspezifischen Anforderungen werden von den Lehrstühlen Prof. Kolb und Prof. Babusiaux bekannt gegeben. Dies gilt auch für Vorbesprechungen und Unterstützungen der Studierenden bei der Vorbereitung der Seminararbeit.

Seminarleistung: Die Seminarleistung besteht aus einem mündlichen Vortrag und einer schriftlichen Ausarbeitung. Die Methode ist exegetisch, beruht also auf der Analyse von Quellen. Näheres hierzu im Merkblatt.

Vorbesprechung: Die Vorbesprechung findet im HS 2020 statt. Details folgen.

Themen: Die Themen werden an der Vorbesprechung vorgestellt und vergeben.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich per Email beim Lehrstuhl an.

Weiterführende Informationen

Daten und Zeiten - Seminar FS21

Das Seminar findet im FS 2021 als Blockseminar an insgesamt drei aufeinander folgenden Tagen online statt.

Mittwoch, 28.04.2021: 16:00-20:00

Donnerstag, 29.04.2021: 15:00-20:00

Freitag, 30.04.2021: 15:00-20:00

Die Teilnahme ist für alle 3 Tage verpflichtend.

Wichtiger Hinweis!

Zum Seminar sind nun aktuelle und erweiterte Informationen verfügbar!

 

Hinweise und Themenvorschläge für Studierende der RWF

 

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte direkt bei ulrike.babusiaux@uzh.ch