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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

HS18 Zu den rechtlichen Regeln der römischen Sklaverei

Informationen zum Seminar

Das Seminar im HS18 zum Thema "Zu den rechtlichen Regeln der römischen Sklaverei" wird von Frau Dr. Anna Plisecka abgehalten.

Thema:

Die Sklaverei war ein fixer Bestandteil der römischen Gesellschaft von ihrer Entstehung bis zu ihrem Verfall. In dieser gesamten Periode waren die Sklaven ein wichtiges Element der antiken Wirtschaft und spielten auch im Rechtsleben eine wichtige Rolle. Gleichzeitig wurden sie in sozialer Hinsicht als Teil der römischen familia angesehen. Obwohl es den Römern nie eingefallen wäre, die Sklaverei in Frage zu stellen, zeigen die Quellen, dass Sklaven nicht einfach Sachen gleichgestellt wurden. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Status der Unfreiheit nicht dauerhaft sein musste, sondern jedem Sklaven jedenfalls potenziell die Möglichkeit offenstand, zum freien römischen Bürger zu werden. Das Thema des Seminars verbindet damit sowohl wirtschaftliche als auch ethische Probleme, welche sich in den Kontroversen über der Stellung der Sklavenkinder oder gesetzlichen Eingriffen in die Eigentumsrechte von Sklaveneigentümer widerspiegeln.

Die Diskussion im Seminar soll die sozialen und rechtlichen Aspekte der Sklaverei in den Vordergrund stellen. In den Seminararbeiten sollen Regelungen zu einzelnen Aspekten der Sklaverei dargestellt und anhand der Frage, inwieweit ökonomische, philosophische und ethische Einflüsse auf die Rechtsentwicklung erkennbar sind, untersucht werden.

Anforderungen:

Das Seminar steht Bachelor- wie Masterstudierenden offen. Es findet als Blockseminar am Montag 29. Oktober 2018 von 08:00-18:00 in Zürich Zentrum im Raum KOL-G-212 statt.

Als Seminarleistung wird die Anfertigung einer Seminararbeit sowie die Präsentation der Ergebnisse in der Seminarsitzung erwartet.

Die Erarbeitung der Seminararbeit ist anhand des Merkblattes HS2018 vorzunehmen, welches hier (PDF, 118 KB) eingesehen werden kann.

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung erfolgte im FS18. Sollten Sie sich für dieses Seminar interessieren, wenden Sie sich an den Lehrstuhl um eine Liste der offenen Themen zu erhalten.

Für Fragen und Hinweise zum Seminar wenden Sie sich bitte an: yvonne.kastner@rwi.uzh.ch

Themenliste:

  1. Die rechtliche Stellung der Sklavenkinder mit Berücksichtigung des partus ancillae.
  2. Die Haftung des Eigentümers für die durch Sklaven verursachte Schäden.
  3. Sklave als Geschäftsführer und die Haftung des patronus.
  4. Sklave als Gegenstand des Kaufvertrages.
  5. Die Struktur und Funktion des Sondervermögens (peculium) und die servi vicarii.
  6. Verlust der Freiheit durch Beziehung mit einem Sklaven (senatus consultum Claudianum).
  7. Die Begrenzung des Rechts des Sklaveneigentümers im Kaiserrecht.
  8. Die Freilassung von Sklaven.
  9. Die Pflichten des Freigelassenen gegenüber dem patronus.

Weiterführende Informationen

Seminar HS18

Das Blockseminar findet am Montag, 29. Oktober 2018 von 08:00-18:00 in Zürich Zentrum, Raum KOL-G-212 statt. Das detaillierte Programm wird den TeilnehmerInnen persönlich zugestellt.