Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Mahlmann

Frühjahrssemester 2022

Gleichheit im Verfassungsrecht in Zeiten von Pandemie und Klimawandel – Die Bundesverfassung und die Verfassung Indiens im Vergleich

Gleichheit bildet einen zentralen Begriff des Rechts. Rechtsgleichheit formt ein Konstitutionsprinzip des modernen Rechtsstaats. Diese Gleichheit verkörpert sich rechtlich zunächst in der Gleichheit vor dem Gesetz. Danach müssen rechtliche Regelungen auf alle Menschen in gleicher Weise angewandt werden. Im modernen Verfassungsrecht hat der Gleichheitsschutze weitere differenzierte Formen angenommen. Die Rechtsanwendungsgleichheit wird durch die Rechtssetzungsgleichheit ergänzt. Auch der Gesetzgeber muss die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgarantien bei der Rechtssetzung beachten.

Weiter existieren spezielle Diskriminierungsverbote, die bestimme Merkmale von Menschen wie Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, soziale Stellung, Lebensform, religiöse, weltanschauliche und politische Überzeugung, körperliche, geistige und psychische Behinderung – so der Katalog in Art. 8 Abs. 1 BV – als Anknüpfungspunkt für Ungleichbehandlungen ausschliessen. Die geschützten Merkmale unterscheiden sich im Detail in verschiedenen Verfassungsordnungen. Die historische Erfahrung hat gelehrt, dass ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen aufgrund dieser Merkmale besondere verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit und Schutzmassnahmen verlangen.

Im verfassungsrechtlichen Gleichheitsschutz geht es weiter auch um Massnahmen, die einen aktiven Beitrag zu Herstellung von Gleichheit leisten, wie etwa auch in Art. 8 Abs. 2 S. 2 BV vorgegeben.

Die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebote und Diskriminierungsverbote werden einfachgesetzlich verankert und geschützt und auch durch supranationales und internationales Recht, manchmal sehr nachdrücklich und effektiv, geschützt.

Gleichheit bleibt dabei ein höchst umstrittener Begriff, wie schon die Massnahmen gegen die Pandemie illustrieren – welche Nachteile sind beispielsweise Ungeimpften zuzumuten? Auch der Klimawandel liefert praktisch sehr wichtige Beispiele: Wie werden die Lasten, die wir schultern müssen, um den Klimawandel zu bewältigen, gerechtfertigt zwischen uns und folgenden Generationen verteilt? Was fordern hier rechtliche Gleichheitsgebote?

Aber auch klassische Probleme des Gleichheitsrechts bestehen fort – nicht zuletzt etwa die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und allgemein verschiedener geschlechtlicher Identitäten oder sozial benachteiligter Gruppen, etwa der Dalit, der sog. Unberührbaren in Indien.

Das Seminar wird diesen Fragen verfassungsrechtlich, verfassungshistorisch und rechtsphilosophisch nachgehen. Dabei wird eine verfassungsvergleichende Perspektive eingenommen. Als Vergleichsobjekt soll die Verfassungsordnung Indiens dienen. Diese ist von sehr grosser internationaler Bedeutung. Sie regelt das Leben von 1,3 Milliarden Menschen. Sie bildet das herausragende Beispiel einer nach der Entkolonialisierung entstandenen Verfassung eines Landes des Globalen Südens, die bis heute Geltung besitzt und die eine demokratische Ordnung, die an Grundrechte gebunden ist, geschaffen hat. Indien ist zudem ein Land, das in besonderer Weise von Problemen wie der Covid-19-Pandemie oder des Klimawandels betroffen wird.

Der Vergleich soll Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungen und ihre Gründe herausarbeiten und ermitteln, was verfassungsdogmatisch und verfassungstheoretisch aus den vergleichenden Befunden gelernt werden könnte.

 

Das Seminar wird mit dem herausragenden Verfassungsrechtler Prof. Dr. Arun Thiruvengadam, National Law School, Bangalore, der führenden Rechtsfakultät Indiens, unterrichtet werden. Die Seminararbeiten können auf Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die Themen werden in einer Vorbesprechung nach Vergabe der Seminarplätze aufgrund der Präferenzen der Studierenden bestimmt.

Fragen bitte an: lst.mahlmann@rwi.uzh.ch

Foto Arun Thiruvengadam