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Law Clinic Öffentliches Recht: Beraten, Richten, Prozessieren HS 2024

Allgemeine Informationen

Veranstaltungsnummer

2612 

(im Moment stimmen die Daten hier nicht, Programm (PDF, 141 KB) massgebend)

Termine

Donnerstags, 16.15–18.00 Uhr (unregelmässig)

Programm

HS25_Programm (PDF, 141 KB)

Veranstaltungform

Erscheint in Kürze

Die Teilnahme ist obligatorisch.

ECTS

6 Kreditpunkte

Anmeldung

Wer die Veranstaltung besuchen möchte, muss sich bis zum 19. September 2025 per E-Mail beim Lehrstuhl Uhlmann anmelden (lst.uhlmann@ius.uzh.ch - Betreff "Law Clinic HS25" unter Angabe von Adresse, Matrikelnummer und E-Mail-Adresse). Die Anmeldung ist verbindlich.

Die max. Teilnehmerzahl ist auf 25 Studierende beschränkt. Die Anmeldungen werden der Reihenfolge ihres Eingangs aufgenommen und die Teilnehmenden über ihre Teilnahmemöglichkeit per Mail informiert. Allenfalls besteht eine Warteliste. Das Modul muss zusätzlich über das Modulbuchungstool der UZH gebucht werden.

Bei Fragen zur Vorlesung oder zu den Fällen wenden Sie sich bitte an lst.uhlmann@ius.uzh.ch, die die Anfrage an die entsprechende Dozierende weiterleiten wird.

Leistungsnachweis

Die Abgabe des Einführungsfalls ist fakultativ. Er wird korrigiert und besprochen, aber nicht benotet. Die weiteren sechs Memos werden benotet. Die schlechteste Note wird gestrichen. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Notenschnitt der restlichen fünf Memos.

Hinweise zum Verfassen und zur Abgabe der Memos

Vorlage (DOCX, 234 KB)

Merkblatt (PDF, 126 KB)

Abgabe via Olat

 

Ziel des Vorlesung

Es handelt sich um eine ‚Clinic Law‘-Vorlesung im Sinne dessen, dass die Studierenden selbstständig aktuelle Fälle aus dem öffentlichen Recht bearbeiten, um ein besseres Verständnis für die konkrete juristische Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Rechts zu entwickeln.  Sie sollen darauf vorbereitet werden, selbstständig anspruchsvolle Rechtsfragen zu bearbeiten.

Der Unterricht wird von Praktikerinnen und Praktikern gehalten und setzt eine aktive mündliche und schriftliche Beteiligung der Studierenden voraus. Die Studierenden haben jeweils ca. zwei Wochen Zeit, ein Memo von ca. 3 Seiten (max. 1'000 Wörter) zu einem kleinen Fall bzw. einer konkreten Problemstellung zu verfassen. Darin festzuhalten sind die wichtigsten Quellen, die massgebenden Argumente und eine klare, konzise Stellungnahme. Die Praktikerinnen und Praktiker bewerten die abgegebenen Memos und besprechen die Resultate in der Vorlesungsstunde

Die Studierenden verfassen insgesamt sechs Memos. Das Modul beinhaltet eine Einführungsveranstaltung (fakultativ und zählt nicht für die Note) (Prof. Dr. Felix Uhlmann) und sechs Fallbesprechungen (Praktikerinnen und Praktiker). Je nach Umfang der Diskussion werden die Praktikerinnen und Praktiker auch über ihr Berufsbild orientieren und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Neben den Fällen wird an einem noch nicht festgelegten Datum eine Gerichtsverhandlung besucht und von den Studierenden besprochen.

Dozierende

RA Jasmina Bukovac, Juristin beim Eidgenössischen Finanzdepartement und Doktorandin

Dr. iur. Anja Josuran-Binder, Rechtsanwältin Bratschi AG

RA Hanna Marti, Richterin Obergericht Kanton Solothurn

Prof. Dr. Markus Schott, Partner Bär & Karrer AG

Prof. Dr. Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich, Konsulent bei Wenger Plattner

Prof. Dr. Stefan Vogel, Leiter Rechtsdienst Flughafen Zürich AG

Dr. Sandra Wintsch, Richterin Verwaltungsgericht Kanton Zürich