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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Minor-Studienprogramm Recht (vormals Recht als Nebenfach) 60 ECTS Credits (Bachelor)

Das Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 umstrukturiert und ist ab dem HS21 deckungsgleich mit der neuen Assessmentstufe des Bachelor of Law UZH.

Modulübersicht ab HS21

Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:

Modul (und Lehrveranstaltungen) / Pool Modultyp ECTS

Einführung in die Rechtswissenschaft

Pflicht

3

Juristisches Arbeiten

Wissenschaftliches Schreiben, Juristische Arbeitstechnik

Pflicht

3

Privatrecht I

Personenrecht (Vorlesung und Übungen)

Pflicht

4.5

Strafrecht I

Strafrecht AT I und II, Arbeitsgemeinschaft Strafrecht AT I, Übungen im Strafrecht I

Pflicht

12

Öffentliches Recht I

Staatsrecht I und II, Grundrechte I und II, Übungen im Öffentlichen Recht I

Pflicht

18

Römisches Privatrecht

Römisches Privatrecht I und II, Übungen im Römischen Privatrecht

Pflicht

7.5

Rechtsgeschichte (BLaw)

Rechtsgeschichte (Vorlesung und Übungen)

Pflicht

6

Methodenlehre und Rechtstheorie

Pflicht

3

Fallbearbeitung Assessment

Personenrecht / Strafrecht I / Öffentliches Recht I / Römisches Privatrecht

Wahlpflicht

3

Wiederholungsregeln

Die Pflichtmodule können einmal wiederholt werden.

Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden. Sie sind durch andere Module des Wahlpflichtpools substituierbar.

Übergangsregelung

Wer ist betroffen?

Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche bereits im FS21 in einem RWF-Minor-Studienprogramm auf Bachelorstufe eingeschrieben sind, dieses aber noch nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Minor-Studienprogramm  Recht 60 ECTS Credits nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studienprogramm nicht weitergeführt werden.

Für Studierende, die im FS21 nicht in einem Minor-Studienprogramm der RWF auf Bachelorstufe eingeschrieben sind, gilt die Übergangsregelung nicht. Bereits absolvierte Module nach alter Ordnung werden gemäss den Angaben in den Übergangstabellen zum Bachelorstudium berücksichtigt (Link).

Was ist zu beachten?

Bachelormodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Minor-Studienprogramm Recht  60 ECTS Credits nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Für den Abschluss sind 60 ECTS Credits notwendig.

Um den Übergang im Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits möglichst sanft zu gestalten, orientiert sich das Übergangscurriculum am bisherigen Leistungskatalog; der Abschluss erfolgt jedoch nach neuem Recht. Um das Curriculum zu vervollständigen, müssen die fehlenden, äquivalenten Module nach neuem Recht absolviert werden.

Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.

Übergangstabelle

Die Übergangstabelle gilt bis und mit FS24. Studierende, die bis Ende FS24 noch nicht alle für den Minor erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, müssen die Voraussetzungen nach neuer Ordnung erfüllen.

Module nach altem Recht ECTS   Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht ECTS

Einführung in die Rechtswissenschaft

3

erfüllt

Einführung in die Rechtswissenschaft

3

Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre

6

erfüllt

Juristisches Arbeiten

3

Methodenlehre und Rechtstheorie

3

Fallbearbeitung

3

Rechtsgeschichte

6

erfüllt

Rechtsgeschichte

6

Wahlpflichtpool (Privatrecht I, Öffentliches Recht I, Strafrecht I)

15

wird angerechnet

   

Wahlpool

30 werden angerechnet    
     

diverse Bachelor-Module der RWF

42-45

Bei den Modulen nach neuer Ordnung gilt auch die Wiederholungsregelung gemäss neuer Ordnung. Wird ein Pflichtmodul der Assessmentstufe nach neuer Ordnung zweimal nicht bestanden, erfolgt die endgültige Abweisung.  

Weiterführende Informationen

Quicklink