Double Degree Masterstudiengänge

ECTS Credits

Die Double Degree Masterstudiengänge umfassen 120 ECTS Credits. Davon werden 60 ECTS an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät UZH absolviert.

Sprache

Die Veranstaltungen und Prüfungen finden an der RWF UZH vorwiegend in deutscher oder ausschliesslich in englischer Sprache statt. An den Partnerfakultäten in deren jeweiliger Unterrichtssprache.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle zuständig. Informationen zur Zulassung finden Sie unter der folgenden Webseite:
Zulassung Master of Law

Es gelten zudem programmspezifische Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Double Degree Partnerfakultäten. Informationen dazu finden Sie in den Flyern unter "Partnerfakultäten".

Studienprogramm

Double Degree Studierende können zwischen den beiden folgenden Studienprogrammen wählen:

  • MLaw UZH Rechtswissenschaft
  • MLaw UZH International and Comparative Law

Innerhalb dieser Studienprogramme müssen Studierende an der RWF UZH folgende Module im Umfang von 60 ECTS Credits absolvieren:

Double Degree Masterstudienprogramm Rechtswissenschaft (deutschsprachig)

Modul ECTS Modultyp

Wahlpflichtmodul Grundlagen

6

Wahlpflicht

Fakultäre Wahlmodule

42

unterschiedlich

Masterarbeit

12

Pflicht

Double Degree Masterstudienprogramm International and Comparative Law (englischsprachig)

Modul ECTS Modultyp
Introduction to Swiss Law* 6 Pflicht

Wahlpflichtmodul Grundlagen

6

Wahlpflicht

Wahlpflichtmodule International Law 18 Wahlpflicht
Wahlpflichtmodule Comparative Law 12 Wahlpflicht

Weiteres (englischsprachiges) fakultäres
Modul nach Wahl

6

Wahl/Wahlpflicht

Masterarbeit

12

Pflicht

*Das Modul Introduction to Swiss Law wird Studierenden mit einem BLaw-Abschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit Beginn des Studienprogramms anerkannt. Sie erbringen stattdessen ein weiteres (englischsprachiges) rechtswissenschaftliches Modul nach freier Wahl im Umfang von 6 ECTS Credits.

Wichtig: Eine Anerkennung von selbstorganisierten juristischen Praktika ist bei den Double Degree Masterstudiengängen nicht möglich (Ziff. 1 RLA). Demgegenüber ist die Verwertung des Volontariats bei einer Justiz- oder Exekutivbehörde auch in den Double Degree Masterstudiengängen möglich.

Wiederholungsregeln

Das Modul Introduction to Swiss Law sowie die Masterarbeit können zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch hat eine endgültige Abweisung zur Folge.

Für die weiteren Module gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von acht Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind sie, sofern sie erneut angeboten werden, wiederholbar und durch andere Module substituierbar. Bei der Substitution von Modulen ist darauf zu achten, dass ausreichend Module der jeweiligen Modulgruppe (Wahlpflichtmodule Grundlagen, Wahlpflichtmodule International Law und Wahlpflichtmodule Comparative Law) absolviert werden. Werden im Studienprogramm Rechtswissenschaft weitere Pflichtmodule (zusätzlich zur Masterarbeit) gewählt, können diese maximal zweimal wiederholt werden, ansonsten wird die Wiederholbarkeit nur durch das Fehlversuchsmaximum eingeschränkt. Eine endgültige Abweisung erfolgt bei mehr als acht Fehlversuchen.

Studienziele

Die mit den Partnerfakultäten gemeinsam durchgeführten Double Degree Masterstudiengänge bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der schweizerischen Rechtsordnung, der Rechtsordnung des Landes der jeweiligen Partnerfakultät und des internationalen Rechts zu erweitern und zu vertiefen. Die Teilnehmenden erwerben nach einer Regelstudienzweit von zwei Jahren zwei Mastertitel ("Master of Law UZH" sowie entsprechender akademischer Grad der Partnerfakultät). 

Wenn Sie sich an der Universität Zürich bewerben, finden sie weitere Informationen unter der folgenden Webseite:
Double Degree Outgoings

Wenn Sie an einer unserer Partnerfakultäten eingeschrieben sind, finden Sie weitere Informationen unter der folgenden Webseite:
Double Degree Incomings