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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich freut sich, ab dem Herbstsemester 2024 einen neuen Double Degree Studiengang mit der renommierten Cardozo School of Law im Herzen von New York City anzubieten. Als der zehnte Double Degree Studiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der zweite in den USA bietet dieser Double Degree Studiengang eine unschätzbare Gelegenheit, sich sowohl in das Schweizer- wie auch in das amerikanische Rechtssystem zu vertiefen. Die Cardozo School of Law bietet eine Reihe von exzellenten LL.M. (Master of Law) Studiengängen an, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete konzentrieren. Erfahren Sie mehr zum neusten Double Degree Studiengang, den Zulassungsbedingungen und den Studiengebühren im Flyer der Cardozo School of Law.
Die Double Degree Masterstudiengänge umfassen 120 ECTS Credits. Davon werden 60 ECTS an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät UZH absolviert.
Die Veranstaltungen und Prüfungen finden an der RWF UZH vorwiegend in deutscher oder ausschliesslich in englischer Sprache statt. An den Partnerfakultäten in deren jeweiliger Unterrichtssprache.
Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle zuständig. Informationen zur Zulassung finden Sie unter der folgenden Webseite:
Zulassung Master of Law
Es gelten zudem programmspezifische Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Double Degree Partnerfakultäten. Informationen dazu finden Sie in den Flyern unter "Partnerfakultäten".
Double Degree Studierende können zwischen den beiden folgenden Studienprogrammen wählen:
Innerhalb dieser Studienprogramme müssen Studierende an der RWF UZH folgende Module im Umfang von 60 ECTS Credits absolvieren:
Double Degree Masterstudienprogramm Rechtswissenschaft (deutschsprachig)
Modul | ECTS | Modultyp |
---|---|---|
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
6 |
Wahlpflicht |
Fakultäre Wahlmodule |
42 |
unterschiedlich |
Masterarbeit |
12 |
Pflicht |
Double Degree Masterstudienprogramm International and Comparative Law (englischsprachig)
Modul | ECTS | Modultyp |
---|---|---|
Introduction to Swiss Law* | 6 | Pflicht |
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
6 |
Wahlpflicht |
Wahlpflichtmodule International Law | 18 | Wahlpflicht |
Wahlpflichtmodule Comparative Law | 12 | Wahlpflicht |
Weiteres (englischsprachiges) fakultäres |
6 |
Wahl/Wahlpflicht |
Masterarbeit |
12 |
Pflicht |
*Das Modul Introduction to Swiss Law wird Studierenden mit einem BLaw-Abschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit Beginn des Studienprogramms anerkannt. Sie erbringen stattdessen ein weiteres (englischsprachiges) rechtswissenschaftliches Modul nach freier Wahl im Umfang von 6 ECTS Credits.
Wichtig: Die Zulassung zur zürcherischen Anwaltsprüfung mit dem Double Degree Abschluss ist möglich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass das Studienprogramm aufgrund seiner Ausrichtung auf internationales Recht, rechtsvergleichende Aspekte und teilweise ausländisches Recht nicht spezifisch auf ein Praktikum an einem Zürcher Bezirksgericht (Auditoriat) und auch nicht auf die anlässlich der zürcherischen Anwaltsprüfung geprüften Fächer (§10 Abs. 3 PrüfV, OS 215.11) ausgerichtet ist .
Absolvent*innen dieses Studienprogrammes, die die kantonale Anwaltsprüfung absolvieren möchten, müssen daher ihre Kenntnisse des schweizerischen Rechts eigenverantwortlich vertiefen, was mit einem zusätzlichen Lernaufwand verbunden ist.
Das Modul Introduction to Swiss Law sowie die Masterarbeit können zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch hat eine endgültige Abweisung zur Folge.
Für die weiteren Module gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von acht Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind sie, sofern sie erneut angeboten werden, wiederholbar und durch andere Module substituierbar. Bei der Substitution von Modulen ist darauf zu achten, dass ausreichend Module der jeweiligen Modulgruppe (Wahlpflichtmodule Grundlagen, Wahlpflichtmodule International Law und Wahlpflichtmodule Comparative Law) absolviert werden. Werden im Studienprogramm Rechtswissenschaft weitere Pflichtmodule (zusätzlich zur Masterarbeit) gewählt, können diese maximal zweimal wiederholt werden, ansonsten wird die Wiederholbarkeit nur durch das Fehlversuchsmaximum eingeschränkt. Eine endgültige Abweisung erfolgt bei mehr als acht Fehlversuchen.
Die mit den Partnerfakultäten gemeinsam durchgeführten Double Degree Masterstudiengänge bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der schweizerischen Rechtsordnung, der Rechtsordnung des Landes der jeweiligen Partnerfakultät und des internationalen Rechts zu erweitern und zu vertiefen. Die Teilnehmenden erwerben nach einer Regelstudienzweit von zwei Jahren zwei Mastertitel ("Master of Law UZH" sowie entsprechender akademischer Grad der Partnerfakultät).
Wenn Sie sich an der Universität Zürich bewerben, finden sie weitere Informationen unter der folgenden Webseite:
Double Degree Outgoings
Wenn Sie an einer unserer Partnerfakultäten eingeschrieben sind, finden Sie weitere Informationen unter der folgenden Webseite:
Double Degree Incomings
Derzeit unterhält die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich Double Degree Abkommen mit folgenden Partnerfakultäten:
King's College London, The Dickson Poon School of Law (Grossbritannien) (PDF, 359 KB)
Maastricht University, Faculty of Law (Niederlande)
University of Amsterdam (Niederlande) (PDF, 459 KB)
Katholieke Universiteit Leuven, Faculty of Law (Belgien)
Université de Strasbourg, Faculté de Droit, des Sciences Politiques et de Gestion (Frankreich) (PDF, 363 KB)
The University of Hong Kong, Faculty of Law (Volksrepublik China)
Doshisha University, Graduate School of Law (Japan)
University of California, Berkeley Law (USA)
University of Johannesburg (Südafrika) (PDF, 434 KB)
Cardozo School of Law (USA) (PDF, 430 KB)