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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Loacker

Versicherungsrecht: Open Insurance

Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im September 2020 seine „Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU“ kommuniziert. Hauptaugenmerk ist dabei, Digitalisierung, Innovation und Wettbewerb im Finanzmarkt der EU voranzutreiben. Folglich soll die Standarisierung zu einem gemeinsamen Finanzdienstleistungsplatz führen, der sich über nationale Grenzen hinwegsetzt und so einen attraktiveren Markt generiert. Durch das Schaffen von uniformen Wettbewerbsbedingungen soll eine faire Plattform für alle Finanzdienstleister geschaffen werden. Neue Phänomene wie die künstliche Intelligenz, Blockchain oder Datenschutz sollen dabei berücksichtigt werden. 

Besonders letzteres ist ein zentrales Thema der neuen Strategie. Datenaustausch und offene Finanzierung soll zukünftig Unterstützung durch die Rechtssetzung finden, ohne dabei die strengen Auflagen der EU-Datenstrategie zu tangieren. Der auf Mitte 2022 angekündigte Gesetzesvorschlag der Kommission für eine Regulierung der Open Finance im Versicherungssektor zielt deswegen darauf ab, den Datenzugang zu vereinfachen, ohne dabei die Datenschutzbestrebungen der EU der letzten Jahre zu untergraben (siehe etwa DSGVO, PSD2). 

Was genau unter den Anwendungsbereich der Open Insurance fällt, ist umstritten: Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat sich darauf festgelegt, dass Open Insurance nicht bedeutet, dass alle Daten unbeschränkt zur Verfügung stehen sollen. Vielmehr sollen alle Daten, die der Versicherungsnehmer selbst dem Versicherer zur Verfügung stellt, unter das Open Insurance Prinzip fallen (sog. generische Daten). Dies gilt indes aber nicht für Daten, die der Versicherungsgeber selbst erstellt hat mit Hilfe von Algorithmen (sog. generierte Daten). 

Die EIOPA hatte im Frühling 2021 durch die öffentliche Konsultation zum Thema „Zugang zu und Austausch von versicherungsbezogenen Daten“ Stellung zur Open Insurance Debatte genommen.  Das daraus entstandene Diskussionspapier verrät, dass das Ziel der Konsultation darin lag, zentrale Punkte und Fragestellung präventiv zu klären, um so der europäischen Kommission den Weg zu bereiten. Damit dies bewerkstelligt werden konnte, war eines der wichtigsten Themen der Konsultation, inwiefern ein Datenaustausch zwischen Versicherungs- und Versicherungsfremdenunternehmen im Bezug auf die Daten eines Versicherungsnehmers sinnvoll erscheinen. Dabei wurde die Persönlichkeitsrechte des Versicherten gegen das Fortschrittsbestreben der Dienstleister abgewogen. 

Um diese Abwägung treffen zu können, galt es zu klären, welche Vor- und Nachteile eine Open Insurance Policy dem europäischen Versicherungsmarkt bringen würde, und in welchen Fällen die Open Insurance überhaupt zu greifen hatte. 

EIOPA definiert die Open Insurance als Transfer oder Zugangsberechtigung zu Daten mit Versicherungsbezug, egal ob persönlicher oder nichtpersönlicher Natur. Die unterschiedlichen Perspektiven der Marktteilnehmer werden dabei ebenfalls berücksichtigt. 

Vorteile sieht die EIOPA durch Open Insurance vor allem darin, durch die relevanten Daten eine beschleunigte Weiterentwicklung zu ermöglichen, was dem Konsumenten innovative Produkte liefert. Auch für die Versicherungsanbieter selbst können sich dadurch neue Möglichkeiten auftun, ebenso wie für die Aufsicht, die über effizientere Kontrollmechanismen verfügen würde. 

Die EIOPA ist ausserdem der Meinung, dass eine Anpassung der Aufsichtsregelungen von Vorteil sein könnte. Besonders in Fragen zum Datenschutz, der Überwachung und Aufsicht der Versicherungsbranche, der Standarisierung von Datenaustausch, aber auch der uniformen Wettbewerbsbedingungen und der Nutzung der Daten durch die Marktteilnehmer, sieht der EIOPA noch handelsbedarf. Dies soll gewährleisten, dass Open Insurance keine der Datenschutzrichtlinien tangiert und gleichzeitig effizient anwendbar ist. 

Das sich zum jetzigen Stand noch nicht mehr Versicherungsanbieter auf Open Insurance eingelassen haben oder sich dafür einsetzen, liegt an mehreren Beweggründen. Der Installationsprozess ist mühselig und erfordert diverse Übereinkommen, Unterredungen und schliesslich Verträge, weswegen es ein kostspieliges und arbeitsintensives Verfahren ist. Dazu kommt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine einheitlichen Regelungen im Raum Europa bestehen, weswegen das Unterfangen von langandauernden Überbrückungsschwierigkeiten geplagt sein kann. 

In ihrer Abwägung hebt die EIOPA aber auch andere Risiken von Open Insurance hervor. Besonders datenbezogene Probleme wie Cyber-Kriminalität oder Verbraucherschutz sollten ernstgenommen werden. Doch auch andere rechtliche Problematiken können sich, wenn sie ungeklärt bleiben, als Nachteil für die Open Insurance erweisen, wie etwa die Haftungsfrage. 

Des Weiteren sollte beachtet werden, dass die verschiedenen Gebiete der Versicherungstätigkeit unterschiedliche Komplexitätsgrade aufweisen, weswegen es möglich ist, dass die Open Insurance sich in den verschiedenen Bereichen in unterschiedlichen Tempi entwickelt. Ein innovativer und moderner Versicherungssektor könnte sich deutlich schneller fortbilden und weiterentwickeln als ein traditioneller Sektor. 

Datenaustausch im Versicherungssektor ist bereits jetzt Realität, grundsätzlich geschieht dies über offene Application Programming Interfaces (APIs). Diese Entwicklungen bringen den Vorteil, dass die Reaktionszeit der Versicherungsanbieter auf neue Phänomene verkürzt wird und so Innovation aktiv gefördert wird. 

Grundsätzlich ist die EIOPA von der Open Insurance als Förderungsmittel eines stabilen und innovativen Versicherungsmarktes überzeugt. Es lässt sich aber nicht bestreiten, dass eine Abwägung der Datenschutzinteressen mit den Wettbewerbsbestimmungen und Versicherungsvorschriften vital sein wird, um einen verbraucherfreundlichen Versicherungsmarkt Europa zu kreieren. 

Konkrete Gesetzesentwürfe zur Open Insurance in der EU werden im Sommer 2022 erwartet. Wie sie genau ausgestaltet sind, ist noch nicht bekannt. 


Fazit
Regelungen, wie sie in dem Diskussionspapier der EIOPA beschrieben werden, können eine echte Chance für den Versicherungssektor sein, sich selbst und die angebotenen Dienstleistungen langfristig weiterzuentwickeln. Besonders für die Möglichkeit der Versicherungsanbieter, zeitnah auf ihre Nachfrage zu reagieren, sollte als positive Entwicklung im Sinne des Konsumenten betrachtet werden. Es gilt jedoch zu erwähnen, dass dafür der Datenschutz des Konsumenten bestimmt und umgesetzt wird, damit dieser keine signifikanten Nachteile erleidet. Gerade deswegen erscheint ein reguliertes Open Insurance Wesen als erstrebenswert. 

In der Schweiz scheint eine Open Insurance Regel noch fern. Da eine Datenzirkulierung, wie sie von der EIOPA beschrieben wird, unter den Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 1 lit. a DSG fallen würde, wäre nicht nur eine Anpassung des VVG, sondern auch eine des DSG notwendig, um eine Open Insurance Policy in der Schweiz zu ermöglichen. Durch die letzte Revision des VVG hat sich jedoch herauskristallisiert, dass eine kleine Änderung dieses Gesetzes nur unter grösster Anstrengung erreicht werden kann. Und auch das DSG ist erst Gegenstand einer Revision gewesen. Es scheint somit nicht besonders realistisch, in nächster Zeit eine Anpassung zu erwarten.  

Nina Bleiker
Der Beitrag gibt ausschliesslich die persönliche Meinung der Verfasserin wieder.

 

 

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