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Wenige Jahre nach deren Fusionen, haben die Gemeinden Lumnezia und Val Müstair letzes Wochenende eine nachträgliche Änderung ihrer Fusionsverträge beschlossen: Neu sollen nicht mehr alle Fraktionen der Gemeinden im Gemeinderat vertreten sein müssen. Prof. Dr. Andreas Glaser beantwortet im Interview Fragen über die Zulässigkeit von solchen Änderungen, und stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass ein Fusionsvertrag nicht ewige Geltung beanspruchen könne.