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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Zentralplus-Artikel zur Wahlrechtsbeschwerde des Zuger Piraten Stefan Thöni

Artikel von zentralplus.ch zur Wahlrechtsbeschwerde von Stefan Thöni, Nationalratskandidat der Zuger Piratenpartei, der die hohen natürlichen Quoren im geltenden Wahlsystem für den Nationalrat vor Bundesgericht rügt. Er will, dass künftig nach dem System des Doppelten Pukelsheim gewählt wird. Am Mittwochnachmittag beraten die Richter den Fall öffentlich. Prof. Dr. Andreas Glaser schätzt die Chancen für das Anliegen aber als sehr gering ein. Gleichzeitig betont er aber, dass die natürlichen Quoren in den Kantonen für die Nationalratswahlen einiges höher sind, als es das Bundesgericht in der Vergangenheit jeweils für die kantonalen Parlamentswahlen für zulässig befunden hatte. Dieses Defizit würde auch durch die Möglichkeit von Listenverbindungen nicht hinreichend kompensiert.

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